Ab November muss Zoll auf E-Zigarettenflüssigkeiten gezahlt werden
Zusammenfassung
Die Regierung hat bestätigt, dass ab dem 9. November eine neue Zollsteuer von 2,20 £ pro 10 ml auf E-Zigarettenflüssigkeiten eingeführt wird. Ziel ist es, diese Produkte mit anderen Zollwaren wie Tabak und Alkohol gleichzustellen, um die Regulierung zu unterstützen und zusätzliche Einnahmen zu generieren. Die Steuer gilt für alle Flüssigkeiten, die für E-Zigaretten bestimmt sind, unabhängig vom Nikotingehalt oder der Art des Behälters, und wird über eine Zollanmeldung gezahlt. Reisende, die mit E-Zigarettenflüssigkeit ankommen, können jedoch den Zollfreibetrag von 50 ml für den persönlichen Gebrauch in Anspruch nehmen. Diese Maßnahme folgt ähnlichen Vorgehensweisen in Jersey und dem Vereinigten Königreich.
(Quelle:Guernsey Press)